Traumhaftes Anwesen in schöner Lage | Außergewöhnliche Villa Euskirchen

Immobilien-Details

Typ , Status Ort Preis verkauft Wohnfläche 350 m² Schlafzimmer 7 Badezimmer 5 Haustyp Exklusive Immobilie | Villa | Exklusives Anwesen mit SPA-Bereich im Souterrain Grundstück ca. 1.750 m² Etagenanzahl 2 Heizungsart Zentralheizung | Gas Energiepass Bedarfsausweis (EnEv 18.11.2013) Energieverbrauchskennwert 106,7 kWh/(m²*a) Garage/ Stellplatz 9 Stellplätze / Tiefgarage Objektzustand Top Zustand Baujahr 2000 Verfügbar ab nein

Immobilien-Beschreibung

Die Villa wurde von einem Kölner Unternehmer in 2000 erbaut. Das Refugium verfügt über ca. 350 m² Wohnfläche, verteilt auf 11 Zimmer sowie einem besonders luxuriösen, ca. 100 m² großen Wellnessbereich. Das großzügige Entree verspricht einen freundlichen Empfang. Von dort aus erreichen Sie den Wohn- und Lebensbereich mit Bibliothek, Salon und Esszimmer. Die Räume sind ebenso gemütlich wie repräsentativ. Die ineinander übergehenden Wohnräume sind besonders stimmungsvoll. Das Auge entdeckt eine harmonische Wohnwelt in sanften Natur – und Erdtönen, die die Farbe des Bodenbelags aus Antikmarmor aufnimmt. Der offene Kamin, die bodentiefen Rundbogenfenster und hochwertige Ausstattung betonen das besondere Flair der Villa. Durch die großen Fenster werden die Räume mit viel Licht geflutet und eröffnen den Blick über die Terrassen durch den parkähnlichen Garten bis zur Erft, die an das Grundstück angrenzt.

Im Winter genießen Sie die kontemplative Wärme des Kamins. Die elegante Küche mit Speisekammer schließt sich dem Esszimmer an. Die maßgefertigte Küche ist eine Melange aus Eleganz und Gemütlichkeit. Die hochwertige Ausstattung begeistert jeden Hobbykoch. Durch den direkten Anschluss an das Esszimmer haben Sie auch beim Kochen Geselligkeit.

Bei schönem Wetter gelangen Sie durch die bodentiefen Fenstertüren auf die Gartenterrasse sowie überdachte Veranda. Hier können Sie auch an schlechteren Tagen oder bei Kälteeinbruch fast alle Jahreszeiten in der Natur genießen. Ein eigens konzipiertes Winterzelt bietet darüber hinaus die Möglichkeit die Veranda ganzjährig zu nutzen. Im Obergeschoss finden Sie einen separaten Schlaftrakt nebst Ankleide und luxuriösem Salonbad. Vier weitere Zimmer sowie zwei Bäder lassen Ihren Kindern viel Raum zur Entfaltung. Ein absolutes Highlight ist der ca. 100 m² Wellnessbereich. Hier möchten Sie nur noch genießen. Neben dem 4×8 Meter großen Pool sorgen hier ein Whirlpool, eine Sauna und Dusche für Ihr Wohlbefinden.

Eine Tiefgarage sorgt für Freude bei Autoliebhabern und Sammlern, die hier bis zu 7 Wagen unter – und ausstellen können. Eine 8,50 Meter lange Doppelgarage bietet zudem die Möglichkeit Ihre Reise – und Zugfahrzeuge zu parken. Über das parkähnliche Grundstück haben Sie direkten Zugang zur Erft und zum städtischen Grüngürtel. Der Tennisclub ist in 200 Meter erreichbar. Optional können Sie das unbebaute ca. 5.000 m² große Nachbargrundstück dazu erwerben. Freiheit pur. Ein außergewöhnliches Anwesen, welches den perfekten Rahmen für ein glückliches Familienleben im kleinen oder größeren Rahmen bietet.

Lage:

Besonders schöne Lage in Euskirchen.
Abseits der Stadt, bei gleichzeitig fußläufiger Entfernung zur Infrastruktur.
Das Anwesen liegt eingebettet in ein parkähnliches Grundstück, das direkt an die Erft und städtischen Grünanlagen grenzt.

Bedingt durch die Größe des Grundstücks sowie der freuen Wiesen und Felder zur linken Seite, haben Sie das Gefühl einer Alleinlage.
Ein ca. 5000 m² großes Nachbargrundstück kann opional dazu erworben werden und bietet somit weitere Möglichkeiten der Lebensgestaltung. Sie leben hier ruhig, sicher und eingebettet in die Natur.

Dinge des täglichen Bedarfs, Schulen, Kindergärten, Sortclubs sowie weitere
Infrastruktur snd fußläufig erreichbar. Weiterführende Schulen und Bildungseinrichtungen sind ebenfalls zu Fuß schnell erreichbar.

HINWEIS:
* Alle Daten und in diesem Exposé getroffenen Darstellungen beziehen sich auf die uns vorliegenden Pläne, uns übergebene Unterlagen und Skizzen sowie Aussagen des Eigentümers. Für die Richtigkeit dieser Angaben, Irrtümer oder Änderungen können wir keine Haftung übernehmen.

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Lesen Sie bitte hier zuerst die Widerrufsbelehrung.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Martina vom Hofe Immobilien, Immobilienteam Bonn, Ubierstr. 78, 53173 Bonn – Bad Godesberg, Telefon 0228.3502962, Mail: mvh@immobilienteam-bonn.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Ende Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den mit uns geschlossenen Maklerdienstleistungsvertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)

An Martina vom Hofe Immobilien, Immobilienteam Bonn, Ubierstr. 78, 53173 Bonn – Bad Godesberg, Telefon 0228.3502962, Mail: mvh@immobilienteam-bonn.de.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (Entsprechendes stehen lassen / streichen) den von mir/uns (Entsprechendes stehen lassen / streichen) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Maklerdienstleistung:

Maklerdienstleistung empfangen am: Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/ der Verbraucher(s):

Datum

Unterschrift des/der Verbraucher(s):



Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- /Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
  3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
  4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
  5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
  6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
  7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
  8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
  9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

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* Für unsere Tätigkeit ist vom Käufer bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages über die o.g. Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % (incl. MwSt.) zu zahlen. Kosten entstehen für Sie natürlich nur dann, wenn Sie die Immobilie kaufen und einen notariellen Kaufvertrag abschließen. Damit wir für Sie wegen der genannten Immobilie tätig werden können, bitten wir Sie, unsere Beauftragung hiermit zu bestätigen.
Hinweis: wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die obige Beauftragung bitte im Termin und vor der Besichtigung unterzeichnen müssen ( Laut Gesetz vom 23.12.2020).
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