Aktuelles

Termine in den Zeiten des Coronavirus | Covid-19

Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen. Die Immobilienbranche ist selbstverständlich ein Teil der Gesellschaft, der vernünftig und mit hoher Solidarität ihren Beitrag leistet, um die Pandemie möglichst schnell einzudämmen. Wir verzichten auf Zusammenkünfte mit Käufern und Verkäufern, die nicht zwingend erforderlich sind.

Viele Fragen und erste Kontakte lassen sich telefonisch oder über die Möglichkeiten des Internet bereits gut klären.

 

# Präsentation der Immobilie:
Klasse statt Masse. Das haben wir schon immer angestrebt und unser PDF-Exposé stets umfangreich gestaltet. Es hat noch nie Sinn gemacht, die Eigentümer mit unnötigen Terminen zu belasten. Neben den üblichen Angaben zu der Immobilie, Adresse sowie aufgearbeiteten Grundrissen stellen wir das Haus oder die Wohnung mit einer umfassenden Fotodokumentation dar. Teilweise präsentieren wir die Immobilie zudem mit aufwendigen Videos oder falls nötig, mit einem virtuellen Rundgang.

# Zuhören:
Wir telefonieren mit jedem Interessenten und werden im Interesse aller Beteiligten herausfinden, ob die Immobilie eine zeitnahe Besichtigung erfordert. Aufgrund unserer Erfahrung können wir die wesentlichen Fragen stellen und auch klären. Wir nennen das Vorabqualifizierung. Zudem würden wie Sie bitten uns Ihre finanziellen Möglichkeiten zum Kauf der Immobilie vor einer Besichtigung darzulegen.

# Besichtigungen
Bei einer Besichtigung, wie auch bei Terminen zur Begutachtung, werden wir die nachstehenden Maßnahmen treffen: Beschränkung der sozialen Kontakte, d.h. Termine immer „1 zu 1“: Makler und Kunde haben einen Abstand von mindestens 2 Metern. Wir werden zu Ihrem Schutz Atemschutzmasken tragen und stellen Ihnen ggf. eine Maske kostenfrei zur Verfügung.

Die Eigentümer würden wir bitten den Kontakt zu den Interessenten zu vermeiden oder die Immobilie in der Zeit der Besichtigung zu verlassen. Besichtigungen bei einer Risikogruppe, z.B. bei älteren Menschen oder Personen mit einer Vorerkrankung, werden wir nicht vornehmen. Die Immobilie wird gezeigt, ohne dass Inventar oder jedwede Einrichtungsgegenstände angefasst werden, um eine unnötige Desinfektion zu vermeiden. Türen lassen wir auf und Kontaktgriffe sowie Flächen sollten desinfiziert werden. Auf Wunsch tragen wir zusätzlich Einmalhandschuhe zum Termin.

 

Bei einem Besichtigungstermin möchten wir Sie bitten sich auszuweisen. Makler sind durch das Geldwäschegesetz verpflichtet, bei der Vermittlung von Kaufimmobilien die Identität ihrer Kunden festzustellen.