Entspanntes Leben inmitten der Natur mit Blick auf das Siebengebirge – schöne Immobilie in Bonn – Königswinter Königswinter | Oberpleis | Quirrenbach

Immobilien-Details

Typ Status Ort Ortsteil Preis verkauft Wohnfläche 210 m² Schlafzimmer 4 Badezimmer 3 Räume 8 + 2 Küchen Haustyp Einfamilienhaus mit Hanglage im bevorzugten Naherholungsgebiet Etagenanzahl 2 Heizungsart Öl-Zentralheizung (1997) Garage/ Stellplatz Garage, Carport und 4 Stellplätze Objektzustand gut | gepflegt Baujahr ca. 1973 Vermerk Das umfangreiche Gesamt-Exposé mit Plänen und Angaben zur Ausstattung erhalten Sie auf Anfrage Ansprechpartner Martina vom Hofe Immobilien | exklusive Immobilien Bonn Immobilien & Interior Design

Immobilien-Beschreibung

Das schöne Haus mit ca. 152 m² Wohnfläche liegt in ruhiger, idyllischer Lage von Königswinter. Der unverbaubare Blick über das Siebengebirge und das angrenzende Naherholungsgebiet machen das Haus zu einer Oase. Bedingt durch die Lage profitieren Sie von einer ganztägigen Sonneneinstrahlung.

Die großzügigen und lichtdurchfluteten Räume, das ca. 1.600 m² große, wildromantische Grundstück mit Pool sind einige der Besonderheiten, die den Charakter des Hauses unterstreichen.

Der Fernblick von den Wohnräumen, der umlaufenden Terrasse und des Gartens schweift über das Siebengebirge. Ein sehr großzügiges, charmantes Domizil, das den idealen Rahmen für ein glückliches Familienleben im kleinen oder größeren Rahmen, z.B. als Mehrgenerationenhaus, bietet.

Die Dinges des täglichen Bedarfs sowie weitere Infrastruktur sind in unmittelbarer Nähe in Ittenbach und Königswinter zu finden.

Das Haus vermittelt einen sonnigen Charme. Die ruhige Lage und der Blick über das Siebengebirge machen das Haus zu einem Refugium der Erholung.

Ausstattung

Die offene Raumgestaltung im Wohn-Essbereich mit Kaminofen vermittelt eine großzügige, elegante Ausstrahlung und wird auch repräsentativen Ansprüchen gerecht. Die Räume im Wohn-Essbereich sind mit hochwertigem Parkett ausgelegt. Den unverbaubaren Blick über das Siebengebirge können Sie von den Wohnräumen sowie der vorgelagerten, umlaufenden Terrasse aus das ganze Jahr genießen. An kühlen Tagen genießen Sie die Gemütlichkeit und Wärme am Kaminofen.

Das Untergeschoss ist bedingt durch die Hanglage tageslichthell. Das Geschoss bietet neben einem modernen hochwertig ausgestattetem Duschbad und 2 weiteren zum Garten ausgerichteten Zimmern, eine Waschküche und einen Vorratsraum. Abgerundet wird das Angebot durch eine Sauna und einen eigenen Zugang zum Garten mit Pool. Von dort schweift der Blick über Terrasse und Garten bis hin zum Siebengebirge, dass zu jeder Jahreszeit reizvolle Impressionen bietet.

Großer Pool im Garten

Einliegerwohnung

Die Einliegerwohnung erreichen Sie über einen eigenen Eingang. Sie verfügt über ca. 58 m² Wohnfläche und bietet neben Küche, Bad, Abstellraum und Flur ein großes zum Garten ausgerichtetes Wohn-Esszimmer, das mit hochwertigem Laminat ausgelegt ist. Von hier aus sowie von der eigenen Terrasse genießen Sie den Blick über Garten und das Siebengebirge. Das angrenzende zum Garten ausgerichtete Schlafzimmer verspricht erholsame Nächte.

Lage:

In schöner Lage von Königswinter- Quirrenbach, verbinden sich Natur und Stadtnähe in seiner schönsten Form. Dinge des täglichen Bedarfs sowie weitere Infrastruktur sind in unmittelbarer Nähe in Oberpleis und Königswinter zu finden. Ebenso finden Sie dort Cafes, Restaurants und Schulen. Das Siebengebirge liegt vor Ihnen und bietet ein breit gefächertes Angebot an Sport – und Freizeitmöglichkeiten. Die nur 4,2 km entfernte, direkte Anbindung an die A3 und schnelle Erreichbarkeit der B42 lassen Sie Bonn, Siegburg sowie umliegende Städte schnell erreichen.

Selbst Frankfurt erreichen Sie in weniger als einer Stunde. Sie leben hier sicher, ruhig und eingebettet in die Natur. Hier können Sie ruhig leben ohne „außen“ vor zu sein. Der romantische Garten mit Blick lässt viel Raum für Phantasie. Dennoch, die nahe Infrastruktur und moderne Telekommunikation bringen Sie auf Wunsch schnell in die Gegenwart zurück.

Entfernungen:

Oberpleis ca. 4,8 km
Königswinter ca. 8,9 km
Bonn ca. 22,4 km
Siegburg (ICE) ca. 14,9 km
Flughafen Köln/Bonn ca. 35,0 km

Unsere Meinung:

Das nicht ausgebaute Dachgeschoss bietet bei Bedarf durch die Möglichkeit des Ausbaus weitere Wohnfläche. In Hanglage in Königswinter Quirrenbach liegt diese besondere Immobilie. Sie leben hier sicher, ruhig und naturnah. Die nachbarschaftliche Bebauung besteht aus Einfamilienhäusern und fügt sich so harmonisch in das Gesamtambiente ein. Eine Garage, ein Carport sowie drei weitere Stellplätze komplettieren diese Offerte.

Das EXPOSÉ mit allen Angaben zum Haus erhalten Sie auf Anfrage.

HINWEIS:
* Alle Daten und in diesem Exposé getroffenen Darstellungen beziehen sich auf die uns vorliegenden Pläne, uns übergebene Unterlagen und Skizzen sowie Aussagen des Eigentümers. Für die Richtigkeit dieser Angaben, Irrtümer oder Änderungen können wir keine Haftung übernehmen.

Die Immobilie kann kurzfristig und nach Absprache mit unserem Büro besichtigt werden. Aus Diskretionsgründen bitten wir von Aussenbesichtigungen abzusehen.

Die Immobilie bei Google-Maps finden

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Lesen Sie bitte hier zuerst die Widerrufsbelehrung.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Martina vom Hofe Immobilien, Immobilienteam Bonn, Ubierstr. 78, 53173 Bonn – Bad Godesberg, Telefon 0228.3502962, Mail: mvh@immobilienteam-bonn.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Ende Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den mit uns geschlossenen Maklerdienstleistungsvertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)

An Martina vom Hofe Immobilien, Immobilienteam Bonn, Ubierstr. 78, 53173 Bonn – Bad Godesberg, Telefon 0228.3502962, Mail: mvh@immobilienteam-bonn.de.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (Entsprechendes stehen lassen / streichen) den von mir/uns (Entsprechendes stehen lassen / streichen) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Maklerdienstleistung:

Maklerdienstleistung empfangen am: Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/ der Verbraucher(s):

Datum

Unterschrift des/der Verbraucher(s):



Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- /Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
  3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
  4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
  5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
  6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
  7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
  8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
  9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

* Ich habe die Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.

* Für unsere Tätigkeit ist vom Käufer bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages über die o.g. Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % (incl. MwSt.) zu zahlen. Kosten entstehen für Sie natürlich nur dann, wenn Sie die Immobilie kaufen und einen notariellen Kaufvertrag abschließen. Damit wir für Sie wegen der genannten Immobilie tätig werden können, bitten wir Sie, unsere Beauftragung hiermit zu bestätigen.
Hinweis: wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die obige Beauftragung bitte im Termin und vor der Besichtigung unterzeichnen müssen ( Laut Gesetz vom 23.12.2020).
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