Exklusives Bürohaus am Stadtrand von Bonn Wachtberg | Bonn | NRW

Immobilien-Details

Typ , Status Ort Ortsteil Preis verkauft Haustyp Gewerbeimmobilie mit 5 Büroeinheiten und 1 Wohnung Grundstück ca. 2.398 m² Flächen Büro-/Nutzfläche ca.: 818,15 m² Ergeschoss und Obergeschoss Wohnfläche ca.: 118,64 m² im 2. Obergeschoss Archiv & Tiefgarage: ca. 479 m² Nutzfläche Ca. 1.416,74 m² nutzbare Gesamtflächen Nutzflächen ca. 479 m² Büroeinheiten 5 Wohneinheiten 1 Etagenanzahl 2 Mieteinnahmen ca. 87.840 Euro / Nettomiete pro Jahr Nebenkosten auf Anfrage Heizungsart Bj. 2001 Zentralheizung Gas | Radiatoren Warmwasser Dezentral Energiepass Verbrauchsausweis (EnEv 2014) vom 18.11.2013 Energieverbrauch dieses Gebäudes Energieverbrauchskennwert:144,3 kWh/(m²·a) Garage/ Stellplatz 14 Tiefgaragenstellplätze 10 Aussenstellplätze Objektzustand sehr gepflegt Baujahr 2001 Verfügbar ab verkauft Provision Der Preis versteht sich zuzüglich einer Courtage in Höhe von 3,57% (inkl. 19% MwSt) vom Kaufpreis - fällig bei Beurkundung Ansprechpartner Martina vom Hofe

Immobilien-Beschreibung

Die exklusive Liegenschaft befindet sich im modernen Gewerbepark Wachtberg. Ein besonderer Standort in ruhiger, grüner Halbhöhenlage, der überwiegend aus Bürogebäuden besteht.

Das attraktive Gebäude wurde in 2001 in Massivbauweise errichtet und verfügt über eine Gesamtfläche von ca. 1416 m², welche sich vom Archiv bis hin zum Satffelgeschoss verteilen. Im Staffelgeschoss verfügen Sie über einen großzügige Wohnung mit zwei Terrassen. Das Kellergeschoss nimmt mit 14 Stellplätzen die PKWs Ihrer Mieter auf und bietet Archiv- und Lagerraum. Die oberen vermieteten Etagen werden als Praxen, Kanzlei und Büros genutzt.

Die gute Lage und kurzfristige Anbindung an die A565/A61 sichert die schnelle Erreichbarkeit nach Bonn, Köln, Koblenz sowie der Fernanbindungen.

Ausstattungen

In der Eingangshalle werden Sie repräsentativ empfangen. Von hier aus erreichen Sie die im Erdgeschoss befindlichen 2 Büros. Die oberen Etagen und dort etablierten Kanzleien, Praxen und Büros erreichen Sie über das schöne Treppenhaus. Die gut ausgestatteten Büroflächen sind überwiegend mit hochwertigem Laminat ausgelegt.

Jede Etage verfügt über Toilettenanlagen sowie eine eigene Teeküche. An der Südseite des Gebäudes befindet sich der separate Eingang für die im Staffelgeschoss liegende ca. 118 m² große Wohnung. Die Böden sind mit hochwertigen Fliesen ausgelegt, die isoliervergalsten Fenster verfügen über Rollläden. Ein großes Tageslichtbad und Gäste WC sind selbstverständlich. Zwei Terrassen mit einer Fläche von insgesamt ca. 107 m² bieten entspanntes Leben im Freien.
Das Kellergeschoss verfügt über 12 Tiefgaragenplätze, Archiv-und Lagerfläche sowie die Hausanschlussräume. Die großzügigen Wege sichern auf dem ca. 2.400 m² großen, gepflegten Grundstück die Zufahrt und eine bequeme Anlieferung.

Das vermietete Objekt in guter Lage und Top Zustand sichert Ihnen hier langfristig die maximale Rendite bei minimalem Aufwand.

Voll unterellert | davon ca. 40% Tiefgarage – weitere Flächen sind
Archivraum und Abstellflächen.

Erdgeschoss mit 2 Büroeinheiten

Obergeschoss mit 3 Wohneinheiten

Mietwohnung im 2. Obergeschoss (Staffelgeschoss) mit ca. 119 m² Wohnfläche und großen Terrassen. Separater Hauseingang seitlich.

Büro- / Nutzflächen ca. 818 m²

Wohnung ca. 119 m²

Archiv und Tiefgarage ca.: 480 m²

Stellplätze: 14 Tiefgaragenstellplätze | 10 Aussenstellplätze

WC Anlagen und Teeküchen auf jeder Etage

Gute Lage

Guter Zustand

 

Lage

Die Liegenschaft befindet sich im modernen Gewerbepark Wachtberg.
Ein besonderer Standort in herrlich ruhiger Halbhöhenlage, deren Bebauung überweigend aus Bürogebäuden besteht.

Die Anbindungen an die Autobahn A565/A61 nach Köln, Bonn und Koblenz ist in wenigen Minuten erreichbar.

Vermerk

Alle Daten und Angaben sind ohne Gewähr und beziehen sich auf die uns vorliegenden Pläne, uns übergebene Unterlagen und Skizzen sowie Aussagen des Eigentümers. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität unserer Angaben können wir keine Haftung übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.  Nicht Bestandteil des Kaufangebotes sind die im Exposé gezeigten Einrichtungsgegenstände, die Küche sowie die gezeigten Accessoires sofern nicht besonders darauf hingewiesen wird.

Kontakt:

Martina vom Hofe Immobilien
Immobilien & Interior Design
Telefon: 0228.3502962
Mobil : 0171.3089333

Die Immobilie bei Google-Maps finden

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Lesen Sie bitte hier zuerst die Widerrufsbelehrung.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Martina vom Hofe Immobilien, Immobilienteam Bonn, Ubierstr. 78, 53173 Bonn – Bad Godesberg, Telefon 0228.3502962, Mail: mvh@immobilienteam-bonn.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Ende Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den mit uns geschlossenen Maklerdienstleistungsvertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)

An Martina vom Hofe Immobilien, Immobilienteam Bonn, Ubierstr. 78, 53173 Bonn – Bad Godesberg, Telefon 0228.3502962, Mail: mvh@immobilienteam-bonn.de.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (Entsprechendes stehen lassen / streichen) den von mir/uns (Entsprechendes stehen lassen / streichen) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Maklerdienstleistung:

Maklerdienstleistung empfangen am: Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/ der Verbraucher(s):

Datum

Unterschrift des/der Verbraucher(s):



Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- /Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
  3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
  4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
  5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
  6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
  7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
  8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
  9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

* Ich habe die Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.

* Für unsere Tätigkeit ist vom Käufer bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages über die o.g. Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % (incl. MwSt.) zu zahlen. Kosten entstehen für Sie natürlich nur dann, wenn Sie die Immobilie kaufen und einen notariellen Kaufvertrag abschließen. Damit wir für Sie wegen der genannten Immobilie tätig werden können, bitten wir Sie, unsere Beauftragung hiermit zu bestätigen.
Hinweis: wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die obige Beauftragung bitte im Termin und vor der Besichtigung unterzeichnen müssen ( Laut Gesetz vom 23.12.2020).
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