Rarität in Köln Lindenthal | Mehrfamilienhaus mit exklusiver Eigentümerwohnung Köln Lindenthal

Immobilien-Details

Typ , Status Ort Preis verkauft Grundstück ca. 389 m² Flächen 428 m² Wohnfläche, zzgl. der Möglichkeit eines erweiterten Dachausbaus | Die Erdegeschosswohnung ist nicht vermietet. Etagenanzahl 5 Mieteinnahmen Netto/Kaltmiete für 3 WE: ca. 19.836,00 Euro / Jahr Nebenkosten ca. 4.432,78 Euro / Jahr Heizungsart Gas-Zentralheizung Garage/ Stellplatz Garage im Haus Objektzustand kosmetische Renovierung notwendig, bei guter Allgemein- und Bausubstanz Baujahr 1952 Verfügbar ab verkauft Provision Courtage: 3,57% vom Kaufpreis (inkl. MwSt) verdient und fällig bei Vertragsabschluss Vermerk Das umfangreiche Gesamt-Exposé mit Plänen und Angaben zur Ausstattung erhalten Sie auf Anfrage Ansprechpartner Martina vom Hofe Immobilien | exklusive Immobilien Bonn Immobilien & Interior Design

Immobilien-Beschreibung

Das schöne Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten wurde 1952 von einem bekannten Kölner Architekten erbaut und ist bis heute im Familienbesitz. Die ruhige Lage in einer der begehrtesten Stadtteile von Köln und die zahlreichen Nutzungsmöglichkeiten machen die Immobilie zu einem Ausnahmeobjekt.

Die gut geschnittenen Wohnungen sind vermietet, im Dachgeschoss besteht die Möglichkeit eines weiteren Ausbaus. Ein besonderes Highlight bildet die Maisonettewohnung im Erdgeschoß mit großer Terrasse und Garten. Die besten Voraussetzungen für Anleger die im eigenen Haus leben möchten.

Die nicht vermietete Eigentümerwohnung verfügt über ca. 200 m² Wohnfläche und bietet vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten. Die Erdgeschoß Wohnung erreicht man über das im Hochparterre liegende Entree. Die bodentiefen Fenster eröffnen den Blick auf die große Terrasse und in den Garten. Über eine innenliegende Wendeltreppe erreichen Sie den tageslichthellen Wohnbereich im Souterrain. Auch hier erlauben die bodentiefen Fensterfronten den Blick in den Garten auf gleicher Höhe.Die Appartements eigenen sich ideal zur Unterbringung erwachsener Kinder, für Personal oder zur Nutzung eines Büros.

Ausstattung

Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten und großzügiger Eigentümerwohnung im Erdgeschoss und Souterrain.

Ca. 428 m² Wohnfläche, zzgl. der Möglichkeit eines erweiterten Dachausbaus.

5 Wohneinheiten mit einer ca. 200m² großen Erdgeschosswohnung mit Souterrainbereichen (zur ZEit nicht vermietet)

Mieteinnahmen für 3 WE: ca. 19.836,00 Euro / Jahr
Nebenkosten: ca. 4.432,78 Euro / Jahr
Mieteinnahmen gesamt ca. 24.268,78 Euro /Jahr

Lage:

In schöner Lage von Köln Lindenthal präsentiert sich dieses schöne Stadthaus. Die Wohnlage in einer der schönsten und exklusivsten Lagen ist geprägt von zahlreichen, historischen Villen, der naheliegenden Dürener Straße, und öffentlichen Grünanlagen.

Dinge des täglichen Bedarfs, Schulen und weitere Infrastruktur sind fußläufig erreichbar. Zahlreiche Restaurants und Biergärten finden Sie ebenso in unmittelbarer Nähe. Den Stadtwald mit seinen breitgefächerten Möglichkeiten an Sport – und Freizeitmöglichkeiten erreichen Sie in wenigen Minuten. Sie leben hier ruhig, sicher und integriert in einem der schönsten Viertel von Köln. Das schöne Stadthaus bietet Ihnen viele Möglichkeiten zur Gestaltung Ihres Lebensraums.

Besonderheiten / Mietvertrag:

 

Das EXPOSÉ mit allen Angaben zum Haus erhalten Sie auf Anfrage.

HINWEIS:
* Alle Daten und in diesem Exposé getroffenen Darstellungen beziehen sich auf die uns vorliegenden Pläne, uns übergebene Unterlagen und Skizzen sowie Aussagen des Eigentümers. Für die Richtigkeit dieser Angaben, Irrtümer oder Änderungen können wir keine Haftung übernehmen.

Die Immobilie kann kurzfristig und nach Absprache mit unserem Büro besichtigt werden. Aus Diskretionsgründen bitten wir von Innenbesichtigungen abzusehen.

Die Immobilie bei Google-Maps finden

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Lesen Sie bitte hier zuerst die Widerrufsbelehrung.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Martina vom Hofe Immobilien, Immobilienteam Bonn, Ubierstr. 78, 53173 Bonn – Bad Godesberg, Telefon 0228.3502962, Mail: mvh@immobilienteam-bonn.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Ende Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den mit uns geschlossenen Maklerdienstleistungsvertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)

An Martina vom Hofe Immobilien, Immobilienteam Bonn, Ubierstr. 78, 53173 Bonn – Bad Godesberg, Telefon 0228.3502962, Mail: mvh@immobilienteam-bonn.de.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (Entsprechendes stehen lassen / streichen) den von mir/uns (Entsprechendes stehen lassen / streichen) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Maklerdienstleistung:

Maklerdienstleistung empfangen am: Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/ der Verbraucher(s):

Datum

Unterschrift des/der Verbraucher(s):



Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- /Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
  3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
  4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
  5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
  6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
  7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
  8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
  9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

* Ich habe die Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.

* Für unsere Tätigkeit ist vom Käufer bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages über die o.g. Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % (incl. MwSt.) zu zahlen. Kosten entstehen für Sie natürlich nur dann, wenn Sie die Immobilie kaufen und einen notariellen Kaufvertrag abschließen. Damit wir für Sie wegen der genannten Immobilie tätig werden können, bitten wir Sie, unsere Beauftragung hiermit zu bestätigen.
Hinweis: wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die obige Beauftragung bitte im Termin und vor der Besichtigung unterzeichnen müssen ( Laut Gesetz vom 23.12.2020).
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