Traumhaft schöne, historische Villa im englischen Landhausstil auf einem Parkgrundstück in Rheinbrohl Rheinbrohl

Immobilien-Details

Typ , Status Ort Preis 598.000 Euro (zzgl. 3,57% Courtage inkl. 19% MwSt) Wohnfläche 235 m² Schlafzimmer 4-6 Badezimmer 1 + Dusche Räume 9 zzgl. Nebenräume Haustyp Freistehende historische Villa Grundstück ca. 1.700 m² Nutzflächen ca. 105,72 m² Etagenanzahl 2 zzgl. Dach- und Untergeschoss Gäste-WC ja Heizungsart Zentralheizung Bj 2003, 2014 Energiepass Energieausweis gem EnEV vom 18.11.2013 Energiebedarf: 149,78,x kWh/(m² . a) | Klasse „E“ Ausweis vom 20.08.2019 Garage/ Stellplatz Garage im Haus Objektzustand sehr gepflegt Baujahr 1938 Verfügbar ab nach Absprache Provision zzgl. 3,57% Courtage inkl. 19% MwSt

Immobilien-Beschreibung

Exposé und Daten

In guter Lage von Rheinbrohl befindet sich diese schöne, noble, historische Villa, die zugleich als behagliches Zuhause und weltoffenes Refugium fungiert. Der Ursprung der außergewöhnlichen
Villa liegt im Jahre 1938 und vermittelt ein besonderes Lebensgefühl.

Eingebettet auf einem ca. 1.700 m² großen, parkähnlichen Grundstück, verfügt diese über ca. 235 m² Wohnfläche und einen exzellenten Grundriss. Sie bietet Raum für eine große Familie, Künstler und Kreative, sowie eine elegante Kanzlei oder Vermögensverwaltung. Die Villa wurde fortlaufend saniert und renoviert, dabei wurden die besonderen Ausstattungsmerkmale und
Einbauten im englischen Landhausstil erhalten. Der parkähnliche Garten bietet viel Raum für Stunden zur Entspannung in der Natur.

Dieses Anwesen vereint unendlich viele Lebenswünsche. Ein Traum für Familien, Kreative oder erfolgreiche Städter, die ihren Rückzugsort bei bester Infrastruktur und naher Anbindung an die
Bundesstraßen und Autobahnen suchen.

 

Ausstattung

  • lichtdurchflutete und helle Räume
  • großes Entree mit historischen Deckenbalken und Einbauten
  •  hohe Decken mit historischen Sichtbalken
  •  maßgefertigte Einbauten
  •  offener Kamin mit historischer Kamineinfassung
  •  Parkett
  •  maßgefertigte Bibliothek
  •  überdachte Veranda
  •  Garage mit elektr. Torantrieb und Zugang ins Haus
  •  Sauna
  •  Weinkeller
  •  …und vieles mehr

 

Lage

In guter Lage präsentiert sich die Villa in einer außergewöhnlich guten und exklusiven Ausstattung. Es ist ein historisches Kleinod. Die Wohnlage ist geprägt von gemischter Bebauung sowie historischen Häusern. Das Umfeld und die zentrale Lage vermitteln ein schönes Wohn – und Lebensgefühl . Einen hohen Erholungswert bietet der in wenigen Minuten liegende Rhein, die umgebende Natur sowie die ausgezeichneten Sport – und Freizeitangebote.

Zwei fußläufig entfernte Restaurants laden zu Genuss und Entspannung ein. Die Infrastruktur für die Dinge des täglichen Bedarfs, Schulen und Kindergärten befinden sich in unmittelbarer Nähe. Der Stadtteil verfügt über eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung. Auch der Bus ist fußläufig erreichbar. In wenigen Augenblicken erreichen Sie die Auffahrt der B 42 und somit das erweiterte Autobahnnetz. Sie leben hier schön, sicher und integriert. Das romantische Anwesen bietet unendlich viele Möglichkeiten zur Lebensgestaltung.


Distanzen:

Kindergärten:
Casa Vivida Tagesstätte
Kath. Kindergarten St. Suitbert

Grundschulen:
Astrid-Lindgren-Schule
Regionale Schule

Weiterführende Schulen:
Realschule plus Rheinbrohl
Maximilian-Kolbe-Schule
Gymniasium Martinus in Linz

Distanzen:
Königswinter ca. 26 km – ca. 24 min
Bad Honnef ca. 22 km – ca. 20 min
Bonn (Zentrum) ca. 40 km – ca. 38 min

Ihre Ansprechpartnerin

 0228-3502962
 0171-3089333
Martina vom Hofe
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Lesen Sie bitte hier zuerst die Widerrufsbelehrung.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Martina vom Hofe Immobilien, Immobilienteam Bonn, Ubierstr. 78, 53173 Bonn – Bad Godesberg, Telefon 0228.3502962, Mail: mvh@immobilienteam-bonn.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Ende Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den mit uns geschlossenen Maklerdienstleistungsvertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)

An Martina vom Hofe Immobilien, Immobilienteam Bonn, Ubierstr. 78, 53173 Bonn – Bad Godesberg, Telefon 0228.3502962, Mail: mvh@immobilienteam-bonn.de.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (Entsprechendes stehen lassen / streichen) den von mir/uns (Entsprechendes stehen lassen / streichen) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Maklerdienstleistung:

Maklerdienstleistung empfangen am: Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/ der Verbraucher(s):

Datum

Unterschrift des/der Verbraucher(s):



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  1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- /Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
  3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
  4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
  5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
  6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
  7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
  8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
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* Für unsere Tätigkeit ist vom Käufer bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages über die o.g. Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % (incl. MwSt.) zu zahlen. Kosten entstehen für Sie natürlich nur dann, wenn Sie die Immobilie kaufen und einen notariellen Kaufvertrag abschließen. Damit wir für Sie wegen der genannten Immobilie tätig werden können, bitten wir Sie, unsere Beauftragung hiermit zu bestätigen.
Hinweis: wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die obige Beauftragung bitte im Termin und vor der Besichtigung unterzeichnen müssen ( Laut Gesetz vom 23.12.2020).
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