Zauberhafte, große Luxuswohnung mit Terrasse in bester Lage von Frankfurt Frankfurt Westend Bankenviertel

Immobilien-Details

Typ Status Ort Ortsteil Preis verkauft Wohnfläche 239,99 m² Schlafzimmer 3-4 Badezimmer 2 Räume 6 zzgl. Küche & Nebenräume Haustyp Eigentumswohnung Nutzflächen ca. 9 m² Wohneinheiten 13 Etagenanzahl 1. Obergeschoss Gäste-WC ja Nebenkosten auf Anfrage Heizungsart Zentralheizung Energiepass Energieausweis gem EnEV vom 18.11.2013 Energiebedarf: 41 kWh/(m² . a) | Klasse „A“ Ausweis vom 2.5.2016 Garage/ Stellplatz 2 Stellplätze in der Tiefgarage (optional) Objektzustand neuwertig Baujahr 2016 Verfügbar ab nach Absprache Provision zzgl. 3,57% Courtage inkl. 19% MwSt

Immobilien-Beschreibung

Exposé & Daten

Großzügig, luxuriös, zentrumsnah und mit Blick ins Grüne wohnen – das ist ein Wunsch, der nicht oft erfüllt werden kann. Mit dieser Wohnung in bester Lage im Frankfurter Westend verbinden sich all diese Eigenschaften. Die vom renommierten Architektenbüro Landes & Partner in 2016 im Stil der 20er Jahre erbaute Stadtvilla liegt ruhig und mit eigenem Gartengrundstück in bester Lage.

Der ca. 1.279 m² große Garten und die privaten Terrassen machen das Ensemble zu einer exklusiven Oase in der Stadt.

Die ca. 240 m² große Luxuswohnung Magnolia verfügt über einen durchdachten Grundriss sowie High End Haustechnik. Die großzügige Wohnung wurde von einer namhaften Interior Designerin und Handwerkern realisiert und garantiert nachhaltige Lebensqualität sowie Wertstabilität.

Die Bel Etage Wohnung im 1. Obergeschoss verfügt über eine große überdachte Loggia mit Blick in den Garten und besonders große, lichtdurchflutete Räume, einen Master Bereich, sowie zwei weitere Schlafzimmer EnSuite.

Ein Traum für erfolgreiche Städter, die ihren Traum Rückzugsort mitten in bester Infrastruktur suchen.

 

 

LAGE

Frankfurt Westend ist seit jeher eine der gefragtesten Wohnlagen der Frankfurter und wird es auch künftig bleiben. Egal, ob Sie die Nähe zur Innenstadt suchen oder das Grün vor der Haustüre bevorzugen; hier ist beides gewährleistet. Wohnen im Bankenviertel, inmitten der besten Infrastruktur.

Die vom Frankfurter Architektenbüro Landes & Partner entworfene Stadtvilla liegt auf einem Grundstück mit eigenem Garten und bietet so einen ungewöhnlich weiten Blick. Der besondere Charme des Viertels, das durch prächtige Gründerzeitbauten sowie modernste Stadthäuser geprägt ist, bietet aber auch die fußläufige Erreichbarkeit zur Alten Oper und in die Innenstadt sowie den Botanischen Garten. Im Viertel findet man schöne Cafes und erlesene Geschäfte sowie Feinkostläden. Kaum ein anderes Viertel bietet so viele kulinarische Möglichkeiten. Neben Bistros und guten italienischen Restaurants befinden sich gleich drei ausgezeichnete Sternerestaurants in der Nähe.

Hier finden Sie Ruhe und Behaglichkeit in einer klassischen Stadtvilla. Hohe Bäume, Grün, ein schmiedeeisern gefasster Vorgarten – und nur wenige Meter entfernt die weitläufige Infrastruktur mit atemberaubenden Panorama.

 

Distanzen

Distanzen mit dem PKW:

  • Autobahnanschluss Westkreuz 5 km – 9 Minuten
  • Wiesbaden 36 km – 30 Minuten
  • Königstein im Taunus 21 km – 22 Minuten
  • Hanau 31 km – 37 Minuten
  • Frankfurt Flughafen 11 km – 17 Minuten

Auszug Kitas, Schulen, weiterführende Schulen:

Kitas:

  • Kita Farbenland 200 Meter
  • Kita Erasmus, Westend 400 Meter
  • Kids & Co, pme familienservice 400 Meter

Grundschulen:

  • Engelbert-Humperndinck-Schule 2,0 km
  • Elsa-Brandström-Schule 600 Meter
  • Grundschule Europaviertel 2,4 km

weiterführende Schulen, Gymnasien:

  • Adorno Gymnasium 3,3 km
  • Goethe Gymnasium 500 Meter
  • Bettinaschule 700 Meter
  • Lessing Gymnasium 3,3 km

 

Ausstattung

Außen:

  • Natursteinfassade im Eingangsbereich und 1. Obergeschoss aus hellbeigem Kalkstein, sonst Wärmedämmverbundsystem mit Feinstruktur -Oberputz und Natursteinfensterbänken
  • Bodentiefe, 3 fach verglaste, grauweiße Holzfenster mit Beschlägen aus Edelstahl
  • abschließbare Fenster und Fenstertüren
  • außenliegende, motorisch betriebene Aluminium-Raffstores ab dem 1. Obergeschoss
  • teilweise motorisch betriebene Markisen aus Stoff auf Balkonen und (Dach )Terrassen
  • Absturzsicherungen aus Klarglas mit Metallrahmen
  • Oberflächen der Balkone und Terrassen aus massivem Dielen-Belag (Lärche, Zeder oder gleichwertig)
  • gebaut nach EnEV 2014 (Stand Feb. 2014)
  • in Anlehnung an Schallschutzstufe III nach VDI 4100
  • 1 Kellerraum mit Stromanschluss
  • Fahrradraum mit je eigenem Stromanschluss
  • Bike Wash
  • (optional) 2 TG Stellplätze mit Ladestation / Wallbox
  • (optional) 1 TG Platz für 1 Motorrad

Küche (optional):

  • Gaggenau mit 2 Backöfen und Dampfgarer
  • Tellerwärmer
  • Tepanyaki
  • Cerankochfeld
  • große Arbeitsflächen
  • Arbeitsinsel mit Tresen
  • angrenzender Hauswirtschaftsraum

Innen

  • lichte Raumhöhen vom Erdgeschoss bis zum 5. Obergeschoss von ca. 3,05 m
  • repräsentative Haus und Wohnungseingangstüren mit einer Höhe von ca. 2,40 m aus Holz (Volltürblatt)
  • weiß lackierte Wohnungsinnentüren als Röhrenspantüren mit einer Türhöhe von ca. 2,20 m, teilweise Flügeltüren mit einer Türhöhe von ca. 2,40 m, Türdrückergarnituren aus Edelstahl, stumpf einschlagend
  • mit Feinsteinzeug geflieste Fußböden in Bädern, Duschen, WCs und Hauswirtschaftsräumen
  • Massivholzparkett als Dielenboden aus Eiche, geölt (15 mm)
  • Eingangsbereich im Erdgeschoss sowie Treppenstufen und Flure erhalten einen Belag aus hellem Kalkstein, passend zum Fassadenstein
  • Fußbodenheizung über SoleWasser Wärmepumpe und Eisspeicher
  • hochwertiger Holzfußboden in der gesamten Wohnung
  • Wohnungslüftung nach DIN 1946 6 als Zentrallüftungsanlage mit Wärmepumpe
  • sanfte Kühlung durch Kühldeckensystem im Sommer
  • Warmwasserbereitung über Gas Brennwert Kessel
  • Luxus-Bad mit freistehender Badewanne, Bidet, Waschtisch mit 2 Waschbecken, Walk In Dusche mit Rainshower
  • umlaufend geflieste Bäder und WCs in Teilen mit Glasmosaik (Höhe ca. 1,20 m), darüber Malervlies (Qualitätsstufe Q3), raumhoch geflieste Duschen
  • elektrisch betriebener Handtuchheizkörper in Bädern und Duschbädern
  • TiefspülHängeWCs aus glänzender Keramik inkl. Deckel mit Softclose Funktion sowie überwiegend Wand Hänge Bidets aus glänzender Keramik
  • großzügige Spiegel nach Detailplanung des Architekten
  • Smart Home
  • Gegensprechanlage mit Videoüberwachung / Alarmanlage

Ihre Ansprechpartnerin

 0228-3502962
 0171-3089333
Martina vom Hofe
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Lesen Sie bitte hier zuerst die Widerrufsbelehrung.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Martina vom Hofe Immobilien, Immobilienteam Bonn, Ubierstr. 78, 53173 Bonn – Bad Godesberg, Telefon 0228.3502962, Mail: mvh@immobilienteam-bonn.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Ende Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den mit uns geschlossenen Maklerdienstleistungsvertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)

An Martina vom Hofe Immobilien, Immobilienteam Bonn, Ubierstr. 78, 53173 Bonn – Bad Godesberg, Telefon 0228.3502962, Mail: mvh@immobilienteam-bonn.de.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (Entsprechendes stehen lassen / streichen) den von mir/uns (Entsprechendes stehen lassen / streichen) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Maklerdienstleistung:

Maklerdienstleistung empfangen am: Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/ der Verbraucher(s):

Datum

Unterschrift des/der Verbraucher(s):



Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- /Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
  3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
  4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
  5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
  6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
  7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
  8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
  9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

* Ich habe die Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.

* Für unsere Tätigkeit ist vom Käufer bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages über die o.g. Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % (incl. MwSt.) zu zahlen. Kosten entstehen für Sie natürlich nur dann, wenn Sie die Immobilie kaufen und einen notariellen Kaufvertrag abschließen. Damit wir für Sie wegen der genannten Immobilie tätig werden können, bitten wir Sie, unsere Beauftragung hiermit zu bestätigen.
Hinweis: wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die obige Beauftragung bitte im Termin und vor der Besichtigung unterzeichnen müssen ( Laut Gesetz vom 23.12.2020).
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