Zauberhaftes 30er Jahre Stadthaus mit schönem Garten in bester Lage in Köln – Junkersdorf In einer der schönsten Stadtteile von Köln - in Junkersdorf

Immobilien-Details

Typ , Status Ort Ortsteil Preis verkauft Wohnfläche 240 m² Schlafzimmer 1 Badezimmer 2 Haustyp Zweifamilienhaus mit zwei abgeschlossenen Wohneinheiten Grundstück ca. 374 m² Nutzflächen ca. 120m² | Keller Wohneinheiten 2 Etagenanzahl 2,5 Heizungsart Öl - Zentralheizung | Bj. 2010 Garage/ Stellplatz Garage im Haus Objektzustand gepflegt, z. T. renoviert, Bäder neu, Elektrik neu, Teilerneuerung d. Heizungsanlage Baujahr 1932 Vermerk Das umfangreiche Gesamt-Exposé mit Plänen und Angaben zur Ausstattung erhalten Sie auf Anfrage

Immobilien-Beschreibung

Diese besondere Haus mit dem Flair der 30 er Jahre bietet viel Raum für eine Familie. Neben zahlreichen Nutzungsmöglichkeiten bietet sich neben der Eigennutzung auch eine zeitgleiche Vermietung der oberen Einheiten an.

Die großzügigen Wohn-Essräume lassen sich aufgrund Ihrer Beschaffenheit ideal gestalten. Durch die hohen Decken und ineinander übergehenden Räume lässt sich hier eine wunderschöne Wohnwelt inszenieren. Die Räume sind dank der Lage auch bei schlechtem Wetter lichtdurchflutet.

Im Erdgeschoss ist der Küche ein Wintergarten vorgelagert, von dem aus man direkten Zugang in den Garten hat. Das schöne Grundstück ist von alten Bäumen und weiterer Randbepflanzung eingesäumt, so, dass Sie hier viel Platz für Ihre Gestaltung haben. Ob eine weitere Terrasse, ein Gartenhaus oder ein Pool – hier lassen sich Ihre Träume realisieren.

Das großzügige Dachgeschoß verfügt über 60 m², bei Bedarf könnte man durch Ausbau des Spitzbodens weiter 40 m2 Wohnfläche hinzugewinnen. Ein Vollkeller mit Garage komplettiert dieses Kaufangebot.

Ausstattung

Das Haus wurde 1932 in Massivbauweise erreichtet. In 2010 erfolgte eine Teilerneuerung der Heizungsanlage, gleichzeitig wurden die Bäder im Erdgeschoss und in der Ersten Etage erneuert. Ebenso wurde die Elektroinstallation in 2013 erneuert. Die Böden im Haus sind teilweise in Holz, zum Teil in Laminat gelegt. Manche Böden durch Teppich oder PVC überdeckt. Die Deckenhöhe beträgt 3 Meter, im Dachgeschoß 2,42 Meter.

Lage:

Die Wohnlage in einer der schönsten und exklusivsten Lagen von Köln ist geprägt von einem nahezu dörflichen Charakter. Die Grünanlagen, vielen Villen und Einfamilienhäuser prägen das Bild von Junkersdorf. Hier leben Sie ruhig, im Grünen, bei bester Infrastruktur, ohne Außen vor zu sein.

Dinge des täglichen Bedarfs sind ebenso fußläufig erreichbar, wie beliebte Restaurants, Cafes, Kindergärten und Schulen. Der nahe liegende Stadtwald bietet vielfältige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und Naherholung. Die nahe Anbindung an die A1 und A4 ermöglichen eine schnelle Erreichbarkeit umliegender Städte.

Die Straßenbahnlinie ist ebenso fußläufig erreichbar wie die Anbindung der ÖPNV Buslinie.

Sonstiges:

Der nicht ausgebaute Spitzboden bietet bei Bedarf durch die Möglichkeit des Ausbaus eine Erweiterung von ca. 60 m² Wohnfläche.
Martina vom Hofe Interior Design bietet auf Wunsch das Konzept für Renovierung und Ausstattung.

Das EXPOSÉ mit allen Angaben zum Haus erhalten Sie auf Anfrage.

HINWEIS:
* Alle Daten und in diesem Exposé getroffenen Darstellungen beziehen sich auf die uns vorliegenden Pläne, uns übergebene Unterlagen und Skizzen sowie Aussagen des Eigentümers. Für die Richtigkeit dieser Angaben, Irrtümer oder Änderungen können wir keine Haftung übernehmen.

Die Immobilie kann kurzfristig und nach Absprache mit unserem Büro besichtigt werden. Aus Diskretionsgründen bitten wir von Aussenbesichtigungen abzusehen.

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Lesen Sie bitte hier zuerst die Widerrufsbelehrung.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Martina vom Hofe Immobilien, Immobilienteam Bonn, Ubierstr. 78, 53173 Bonn – Bad Godesberg, Telefon 0228.3502962, Mail: mvh@immobilienteam-bonn.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Ende Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den mit uns geschlossenen Maklerdienstleistungsvertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)

An Martina vom Hofe Immobilien, Immobilienteam Bonn, Ubierstr. 78, 53173 Bonn – Bad Godesberg, Telefon 0228.3502962, Mail: mvh@immobilienteam-bonn.de.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (Entsprechendes stehen lassen / streichen) den von mir/uns (Entsprechendes stehen lassen / streichen) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Maklerdienstleistung:

Maklerdienstleistung empfangen am: Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/ der Verbraucher(s):

Datum

Unterschrift des/der Verbraucher(s):



Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- /Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
  3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
  4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
  5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
  6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
  7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
  8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
  9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

* Ich habe die Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese.

* Für unsere Tätigkeit ist vom Käufer bei Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages über die o.g. Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % (incl. MwSt.) zu zahlen. Kosten entstehen für Sie natürlich nur dann, wenn Sie die Immobilie kaufen und einen notariellen Kaufvertrag abschließen. Damit wir für Sie wegen der genannten Immobilie tätig werden können, bitten wir Sie, unsere Beauftragung hiermit zu bestätigen.
Hinweis: wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die obige Beauftragung bitte im Termin und vor der Besichtigung unterzeichnen müssen ( Laut Gesetz vom 23.12.2020).
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